Zahlreiche Unternehmen haben ihren Gesellschafter-Geschäftsführern mit einer Pensions- oder Direktzusage bestimmte Leistungen versprochen. Neben Rentenzahlungen (oder auch einer einmaligen Kapitalzahlung) für die Zeit nach dem Berufsleben können dies auch Berufsunfähigkeits- oder Todesfallleistungen sein. Für diese Zusagen müssen sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz Pensionsrückstellungen gebildet werden. Hier lauern erhebliche steuerliche und bilanzielle Risiken.