Wirtschaftsregion

Zeitbombe Pensionszusage

Autor*in: KARL- WILHELM KLÖTERGENS, MARTIN WERNER

Zahlreiche Unternehmen haben ihren Gesellschafter-Geschäftsführern mit einer Pensions- oder Direktzusage bestimmte Leistungen versprochen. Neben Rentenzahlungen (oder auch einer einmaligen Kapitalzahlung) für die Zeit nach dem Berufsleben können dies auch Berufsunfähigkeits- oder Todesfallleistungen sein. Für diese Zusagen müssen sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz Pensionsrückstellungen gebildet werden. Hier lauern erhebliche steuerliche und bilanzielle Risiken.

Die jüngsten Entwicklungen an den Kapitalmärkten führen dazu, dass vor allem bei Rückdeckungsversicherungen mit einer erheblichen Reduzierung der Ablaufleistungen zu rechnen ist.   

Aufgrund unterschiedlicher Rechnungsgrundlagen kann es bei der Rückstellungshöhe zu großen Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz kommen. Die Herausforderung für Unternehmen besteht einerseits darin, die finanziellen Mittel zur Erfüllung der Zusage im Leistungsfall ausreichend zu bemessen und andererseits darin, dass hierfür passende Produkt zu finden. Angenommen wird häufig, dass alleinig Versicherungslösungen geeignet seien. Dabei steht zusätzlich die gesamte Bandbreite von Bankdienstleistungen zur Verfügung (Depot, Konto, Treuhandmodelle etc.).

Die jüngsten Entwicklungen an den Kapitalmärkten führen dazu, dass gerade bei Rückdeckungsversicherungen mit einer erheblichen Reduzierung der Ablaufleistungen zu rechnen ist. Hinzu kommen bilanzielle Belastungen, da durch sinkende Rechnungszinsen die Pensionsrückstellungen umso stärker steigen. Neben diesen Deckungslücken können weitere Risiken im Bereich des Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts entstehen.

Gerade steuerliche Regelungen unterliegen einem ständigen Wandel und die Nichtbeachtung kann dazu führen, dass eine ursprünglich steuerlich wirksame Pensionszusage ganz oder teilweise nicht mehr anerkannt wird. Dies kann finanziell erhebliche negative Auswirkungen auf das Unternehmen sowie den Gesellschafter-Geschäftsführer haben. Um diese „tickenden Zeitbomben" zu identifizieren, sollten bestehende Pensionszusagen regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.

Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersvorsorge nach Durchführungswegen (Stand 2017, Quelle: BaFin).   

Checkliste zum individuellen Umgang mit Pensionszusagen

1. Bestehende Pensionszusage überprüfen: Im konkreten Text einer Pensionszusage gibt es neben den rechtlichen Risiken häufig auch Anpassungsbedarfe in Bezug auf die geänderten Lebensumstände bzw. Zielsetzungen der Gesellschafter-Geschäftsführer. Wünscht beispielsweise ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Kapital- statt einer Rentenzahlung, so muss diese mindestens als Option in der Pensionszusage enthalten sein.

Außerdem gibt es häufig Anpassungsbedarfe bei der Hinterbliebenenversorgung oder der Erhöhung der Rentenzahlungen. Durch bestimmte Anpassungen im Text kann sogar eine Senkung der Pensionsrückstellungen erreicht werden!

Karl-Wilhelm Klötergens ist Leiter Firmenkunden der Deutschen Bank im Marktgebiet Osnabrück/Oldenburg. karl-wilhelm.kloetergens@db.com deutsche-bank.de/firmenkunden   

2. Passende Rückdeckungsmittel wählen: Sinkende Zinsen betreffen auch bestehende Rückdeckungsversicherungen. Diese wurden in der Regel abgeschlossen, um die Versicherungsleistung für die Auszahlung der Pension zu verwenden. Dabei wurde häufig die Höhe der Versicherungsleistung, die sich aus der garantierten Versicherungsleistung inklusive Überschussbeteiligung des Versicherers ergab, der Höhe der steuerlichen Rückstellung gleichgesetzt.

Sinkende Zinsen haben die Versicherer aber zwischenzeitlich dazu gezwungen, die Überschussbeteiligungen weiter zu senken. In der Folge kann zwischen der Zusage und der tatsächlichen Leistung aus der Versicherung eine große Lücke klaffen, die sich immer weiter vergrößert, solange die Überschussbeteiligungen rückläufig sind.

Extrem wichtig ist, dass die bestehenden oder künftigen Rückdeckungen zur zugesagten Leistung passen. Wenn in der Pensionszusage keine Hinterbliebenenleistung zugesagt ist, braucht in der Regel auch in der Rückdeckung kein Todesfallschutz abgesichert zu werden. Bei der Produktauswahl stehen dem Kunden sämtliche Kapitalanlageprodukte zur Auswahl. Es gilt unter Berücksichtigung der Laufzeit, der zugesagten Leistung und der Risikoneigung des Kunden das passende Produkt auszuwählen. Eine Rückdeckungsversicherung ist zwar die bekannteste Form, jedoch häufig nicht die passendste Lösung!

Im konkreten Text einer Pensionszusage gibt es neben den rechtlichen Risiken häufig auch Anpassungsbedarfe in Bezug auf die geänderten Lebensumstände bzw. Zielsetzungen der Gesellschafter-Geschäftsführer.   

3. Auslagerung: Steht dem Kunden ausreichend Liquidität zur Verfügung, so kann eine Auslagerung aus der Bilanz eine geeignete Lösung sein. Generell gilt: Eine Auslagerung der Zusage entkoppelt diese vom Erfolg der Firma. Damit wird diese Lösung vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer interessant, da die ausgelagerte Zusage unter anderem insolvenzgeschützt ist. Beim Pensionsfonds wird der bereits erdiente Teil der Zusage, der sogenannte „Past Service", auf eine externe Institution, den Pensionsfonds, ausgelagert. Nach der rechtswirksamen Übertragung ist die Pensionsrückstellung gewinnerhöhend aufzulösen.

Im Übertragungsjahr kann die Pensionsrückstellung bis zur Höhe des erdienten Teils der aufzulösenden steuerlichen Rückstellungen nach § 6a EStG als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Darüber hinausgehende Beiträge werden über die folgenden zehn Jahre gleichmäßig verteilt. Die Übertragung auf den Pensionsfonds führt zu einer Bilanzverkürzung mit den entsprechenden positiven Auswirkungen. Für den noch nicht erdienten Teil der Pensionszusage, den sogenannten Future Service, bietet sich die Auslagerung auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse an.

Pensionszusagen werden immer mehr zum Belastungsfaktor für Unternehmen. Viele haben in der Vergangenheit die betriebliche Altersvorsorge über Pensionszusagen abgedeckt und gingen von einem viel höheren Rechnungszins aus.   

4. Finanzierung der Auslagerungsmittel: Steht dem Kunden die notwendige Liquidität nicht zur Verfügung oder möchte er diese hierfür nicht verwenden, so besteht bei entsprechender Bonität die Möglichkeit einer Fremdfinanzierung. Der niedrige Marktzins sorgt zwar einerseits für hohe Rückstellungen, ermöglicht aber andererseits günstige Fremdfinanzierungsmöglichkeiten.

Fragen an Martin Werner, Senior Spezialberater Anlage-, Risiko- und Pension Management bei der Deutschen Bank

Warum finden Sie das Thema Pensionszusagen aktuell so wichtig?

Martin Werner: Pensionszusagen werden immer mehr zum Belastungsfaktor für Unternehmen. Denn viele der mittelständischen deutschen Unternehmen haben in der Vergangenheit die betriebliche Altersvorsorge über Pensionszusagen abgedeckt und gingen von einem viel höheren Rechnungszins aus. Problematisch wirken sich nun die aktuell andauernden Niedrigzinsen auf die Pensionszusagen aus: Je niedriger der Zins ist, umso höher fällt auf der Passivseite die Pensionsrückstellung aus und desto mehr Geld muss ein Unternehmen auf der Aktivseite zurücklegen, um den erhöhten Kapitalbedarf zu decken.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmer?

Zuerst einmal gilt es, Risiken zu identifizieren und mit diesen umzugehen. Wichtig ist eine detaillierte Analyse und Beratung sowohl bei der Pensionszusage als auch bei der Rückdeckung. Erste Hinweise mit Blick auf den Ausfinanzierungsgrad gibt ein Quick-Check, den Kunden unter anderem auch direkt bei der Deutschen Bank anfordern können.

Worin unterscheidet sich die Beratung bei der Deutschen Bank?

Pensionszusagen betreffen in erster Linie die Bilanz. Grundsätzlich fällt das Themengebiet somit in den Beratungsschwerpunkt unserer Unternehmensbank. Die Deutsche Bank unterscheidet sich dadurch vom Markt, dass die Beratung in unserem Haus nicht auf ein bestimmtes Produkt abzielt, sondern auf eine Bilanzoptimierung.

Wo sind die Besonderheiten im Produktangebot der Deutschen Bank?

Das ist unser Alleinstellungsmerkmal. Wir heben uns mit unserem Produktangebot von anderen Banken und Versicherungen ab, denn unser Produktangebot beschränkt sich nicht auf die üblichen Versicherungen, sondern beinhaltet sämtliche Kapitalanlageprodukte.

Ebenfalls besonders: Sollte für eine Auslagerung Liquidität benötigt werden, stellen wir diese bei entsprechender Bonität gerne in Form einer Finanzierung zur Verfügung. Aufgrund der hohen Relevanz des Themas wurde eine Spezialberatung gegründet. Diesem Team gehöre ich ebenfalls an.

Deutschlandweit stehen wir unseren Firmenkundenberatern in diesem Spezialgebiet für Kundengespräche zur Verfügung.

Beim Abruf von YouTube-Videos werden unter Umständen personenbezogene Daten wie z.B. Ihre IP-Adresse erfasst und an den Anbieter in den USA weiter geleitet. Mehr Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Ich möchte das Video trotzdem sehen.

Sehen Sie hier im Video, wie Unternehmen mit Pensionsrückstellungen umgehen.

Alle Artikel auf einem Blick

Argumente 2020

Beim Abruf des Yumpu E-Papers werden unter Umständen personenbezogene Daten wie z.B. Ihre IP-Adresse erfasst und an den Anbieter in den USA weitergeleitet. Mehr Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Ich möchte das E-Paper trotzdem lesen.