Hoteliers, Betreiber von Campingplätzen und Vermieter von Ferienwohnungen atmen auf: Nach einer mehr als zweimonatigen Durststrecke dürfen sie wieder Gäste beherbergen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Was genau, das verraten wir hier.
Übernachten im OM
Was Urlauber beim Neustart beachten müssen
Autor/in: Claus Spitzer-Ewersmann