Übernachten im Oldenburger Münsterland

Was Urlauber beim Neustart beachten müssen

20.05.2020
Autor*in: Claus Spitzer-Ewersmann

Hoteliers, Betreiber von Campingplätzen und Vermieter von Ferienwohnungen atmen auf: Nach einer mehr als zweimonatigen Durststrecke dürfen sie wieder Gäste beherbergen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Was genau, das verraten wir hier.

Wann nehmen Hotels und Pensionen wieder ihren Betrieb auf?

Ab dem 25. Mai dürfen Hoteliers ihre Zimmer wieder an Gäste vermieten.

Welche speziellen Regelungen gelten für Hotels und Pensionen?

In den Häusern sind die Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten. So darf etwa das Frühstück nicht als Büffet angeboten werden. Auch Wellness- und Fitnessbereiche müssen vorerst geschlossen bleiben. Die sogenannte 7-Tage-Grenze ist hinfällig, Zimmer dürfen auch schon nach weniger als sieben Tagen neu belegt werden.

Wie sind die Regelungen bei Ferienhäusern?

Übernachtungen in Ferienwohnungen und -häusern sind bereits seit dem 11. Mai mit Einschränkungen möglich.

Darf ich in mein eigenes Ferienhaus?

Eigene Ferien- und Wochenendhäuser dürfen schon seit dem 6. Mai wieder uneingeschränkt bewohnt werden, ebenso Zweitwohnungen.

Wie sieht es mit den Campingplätzen aus?

In ganz Niedersachsen sind die Campingplätze seit dem 11. Mai wieder geöffnet. Empfehlung: nicht spontan hinfahren, sondern unbedingt im Voraus buchen. Außerdem gibt es Sonderregelungen bei den Sanitäranlagen und anderen gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen.

Haben die Jugendherbergen wieder geöffnet?

Sie dürfen ab dem 25. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Herberge Thülsfelder Talsperre öffnet am 29. Mai, das Haus Dammer Berge erst nach den Sommerferien.