IVD-Nord-Mitgliedschaft
FM Immobilien ist langjähriges Mitglied der IVD Nord, der Berufsorganisation und Interessensvertretung der immobilienwirtschaftlichen Beratungs- und Dienstleistungsberufe. Die Aufnahme in den Verband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung. Auftrag und Ziel ist es, die Qualität der Immobilien-Dienstleistungen auf einem hohen Niveau zu sichern. Das IVD-Logo ist das Markenzeichen der qualifizierten Immobilienmakler und weist die Immobiliendienstleister aus, die Fachkunde, Zuverlässigkeit und ein ganzheitliches Netzwerk garantieren.
Spezialimmobilien – Agrar – Erneuerbare
Die Bewertung von Spezialimmobilien – wie beispielsweise auch Biogasanlagen – erfordert spezifisches Fachwissen, Erfahrung und umfassende Kenntnis der lokalen und regionalen Begebenheiten. Auch in diesem Bereich ist FM Immobilien bestens aufgestellt: Andre Zurwellen, Ehemann und Geschäftspartner von Birgit Focke-Meermann, ist der kompetente Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema landwirtschaftliche Immobilien mit dem Schwerpunkt auf erneuerbare Energien und Biogasanlagen.
Als anerkannter und geprüfter Sachverständiger (DESAG) ist Andre Zurwellen in diversen Fachverbänden aktiv. Mit Fachkompetenz und Erfahrung ist er der direkte Ansprechpartner für Energieerzeugungs- und Biogasanlagenbetreiber sowie für Kreditinstitute und Energiekonzerne. So hat FM Immobilien mit Andre Zurwellen einen starken Partner an der Seite, der diesen speziellen Bereich in seiner ganzen Komplexität und Vielschichtigkeit umfassend betreut.
Zwangsverwaltung und -versteigerung
Zum breit gefächerten Aufgabenbereich des Immobilienbüros gehört auch die Zwangsverwaltung. Bei diesem Vollstreckungsverfahren wird ein Grundstück oder ein Immobilienbesitz unter gerichtliche Verwaltung gestellt, um aus den daraus zu erwirtschaftenden Erträgen die Forderungen des oder der Gläubiger zu befriedigen. Dabei ist es das oberste Ziel, die notwendigen Erträge nicht aus der Substanz selbst zu generieren. Die Anordnung einer Zwangsverwaltung erfolgt durch das Vollstreckungsgericht und richtet sich nach den Vorschriften der Zwangsverwaltung.
Dazu wird immer häufiger Birgit Focke-Meermann von den hiesigen Vollstreckungsgerichten als zertifizierte Zwangsverwalterin bestellt und ist damit in den jeweiligen Fällen verantwortlich für die Bereiche Immobilienverwaltung, Vermietung, Betriebskosten und Inkasso. Aufgrund der langen Niedrigzinsphase spielte die Zwangsverwaltung in den vergangenen Jahren in der täglichen Arbeit des Immobilienbüros kaum eine Rolle. Im Zuge der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung ist jedoch eine steigende Anzahl an Zwangsverwaltungen beziehungsweise Zwangsversteigerungen zu verzeichnen. Diese Herausforderungen erlebt Birgit Focke-Meermann in ihrer täglichen Arbeit und kann sich bei den anfallenden komplexen Aufgaben auf ihr fachspezifisch geschultes Team verlassen.
Nachlasspflegschaften, Erbenermittlung
Nachlasspflegschaften sind immer dann notwendig, wenn ein Verstorbener kein Testament hinterlässt und die gesetzlichen Erben nicht bekannt oder nicht auffindbar sind. In diesen Fällen wird die Nachlasspflegschaft durch das Nachlassgericht angeordnet und dient zur Sicherung der Hinterlassenschaft des Verstorbenen.
Aufgrund ihrer Erfahrung und Qualifizierung wird Birgit Focke-Meermann in zunehmendem Maße von den hiesigen Gerichten als zertifizierte Nachlasspflegerin (BDN) bestellt und übernimmt dann im jeweiligen Fall die gesetzliche Vertretung der zu dem Zeitpunkt noch unbekannten Erben. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Erben zu ermitteln und die anfallenden Nachlassangelegenheiten abzuwickeln. Zur zweifelsfreien Ermittlung der berechtigten Erben wird ein detailliertes grafisches Erbenbild erstellt und sämtliche Urkunden und relevante Nachweise der Abstammung werden in akribischer Suche für die abschließende Erbscheinbeantragung zusammengetragen.
Dies ist eine spannende und vielfältige Aufgabe. Denn jeder Nachlass ist so einzigartig wie seine Erblasser. Die Bandbreite reicht dabei von einer einfachen Mietwohnung bis hin zu einem umfangreichen Immobilienbesitz, verzweigten Firmenbeteiligungen oder sonstigen Kapitalanlagen, deren Werte jeweils detailliert ermittelt werden müssen. Aus diesem Grund muss Birgit Focke-Meermann als Nachlasspflegerin differenziert auf sämtliche Aspekte eingehen, die sich aus dieser Vielfalt ergeben. Ihre Tätigkeit endet erst mit der Ermittlung eines Erben, der die Erbschaft im weiteren Verlauf auch annimmt.