Neues Geschäft in der Vechtaer Innenstadt

Krauthaus erhält Förderung

Veröffentlicht: 01. Juli 2024
Hoffen auf die nächste Erfolgsgeschichte der Ansiedlungsförderung: (von links) Innenstadtmanager Ralf Achtnicht, Karin Tabeling, Michael Hönemann, Bürgermeister Kristian Kater und Wirtschaftsförderer Adrian Spannagel.

Vechta. Nach dem Erfolg von „Die Werkstadt“ unterstützt die Stadt Vechta nun ein zweites Unternehmen mit Hilfe der Ansiedlungsförderung. Das neue Geschäft „Krauthaus“ befindet sich an der Münsterstraße 18 und verkauft verschiedene Hanf- und CBD-Produkte. Bürgermeister Kristian Kater überreichte am Freitag (28. Juni) traditionell Brot und Salz sowie den offiziellen Förderbescheid. „Man merkt das große Engagement und den Mut neue Wege zu gehen.“, sagte Bürgermeister Kater.

Die Betreiber, Karin Tabeling und Michael Hönemann, dankten Innenstadtmanager Ralf Achtnicht und der Stadt Vechta für die große Unterstützung. „Wir sind Vechtaer Kinder und sind froh, dass wir das Geschäft hier verwirklichen konnten, sagte Hönemann. Karin Tabeling betonte den Vorteil, den der stationäre Handel gegenüber dem reinen Online-Handel hat. Oft seien Kunden insbesondere bei dem Kauf von CBD-Produkten unsicher. Die persönliche Beratung sei entscheidend, sagte Tabeling.

Die Förderung unterstützt Unternehmen, sich langfristig in der Innenstadt anzusiedeln. Die Entscheidung traf eine Fachjury, die sich einstimmig für eine Förderung ausgesprochen hat. Die Stadt übernimmt einen Teil der Miete für bis zu zwei Jahre. Der Bund beteiligt sich durch das Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ebenfalls an den Mietkosten.

Cannabis darf in dem Geschäft nicht verkauft werden. Die Abgabe von Cannabis ohne ärztliche Verschreibung ist laut dem Cannabisgesetz nur an Mitglieder von Anbauvereinigungen, auch Cannabis Social Clubs genannt, erlaubt.

Mehr Infos zum Krauthaus finden interessierte Bürger unter www.krauthaus-vechta.de.

Die Ansiedlungsförderung

Die Stadt Vechta mietet ein leerstehendes Ladenlokal für einen längeren Zeitraum an und vermietet dieses anschließend unter. Bei der Ansiedlungsförderung muss die Mietsumme der Anmietung 30 Prozent unter der zuletzt erzielten Kaltmiete liegen. Ebenfalls mit der Bedingung, dass der Mietvertrag, auf den sich die Kaltmiete bezieht, eine erfüllte Mietdauer von mind. einem Jahr haben muss. Die Stadt Vechta übernimmt im ersten Mietjahr 60 Prozent und gegebenenfalls im zweiten Mietjahr 40 Prozent der im Mietvertrag vereinbarten Kaltmiete, aber maximal 2000 Euro pro Monat. Die Restsumme sowie die Nebenkosten werden vom Antragsteller getragen. Die Übernahme der Teilmiete wird höchstens für 24 Monate gewährt. Darüber hinaus soll eine langfristige Anmietung durch den Antragsteller angestrebt werden.

Mehr Infos zur Ansiedlungsförderung gibt es unter www.innenstadt-vechta.de.