Oldenburg. Ab sofort können Unternehmen, die durch die Corona-Krise
erhebliche Umsatzrückgänge hinnehmen müssen, über ihren Steuerberater
die neue Überbrückungshilfe aus dem Konjunkturpaket des Bundes
beantragen. Darauf macht die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
(IHK) aufmerksam.
„Viele Gastronomen und Einzelhändler, insbesondere aber auch Schausteller,
Messebauer, Veranstalter und Reisebüros haben nach wie nur geringe oder
sogar gar keine Umsätze. Diese Betriebe sind dringend auf Zuschüsse
angewiesen, damit sie die kommenden Wochen und Monate überstehen!",
sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Hildebrandt. „Wir raten Firmen,
sich kurzfristig mit ihren Steuerberatern in Verbindung zu setzen." Denn ein
Antrag auf Überbrückungshilfe könne ausschließlich über Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gestellt werden.
Die betroffenen Unternehmen hätten vor Corona und den staatlich
verordneten Betriebsschließungen erfolgreich gearbeitet. Deshalb sei es nur
sachgerecht, wenn sie jetzt einen Teil ihrer Fixkosten erstattet bekommen, so
Hildebrandt. Die entgangenen Umsätze der letzten Monate könnten sie in den
meisten Fällen nicht nachholen, ihre Kosten liefen aber weiter. Allein mit
Darlehen sei den Unternehmen nicht geholfen.
Die maximale Förderung der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro
Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale
Erstattungsbetrag 3000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn
Beschäftigten 5000 Euro pro Monat. Die Überbrückungshilfe wird von der
NBank, dem niedersächsischen Förderinstitut, ausgezahlt.
Bei Fragen rund um die Überbrückungshilfe des Bundes hilft die Corona-
Hotline der IHK weiter unter Telefon 0441 2220-317, E-Mail
corona@oldenburg.ihk.de. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe und
andere Förderprogramme auch unter: www.ihk-oldenburg.de/corona