Kreiseigene Förderprogramme

So fördern die Landkreise den Schritt in die Selbstständigkeit

03.11.2025
Autorin: Lisa Knoll

Wer gründet, ist nicht selten auf finanzielle Zuschüsse angewiesen. Diese finden Gründungsinteressierte unter anderem bei den kreiseigenen Förderprogrammen der Landkreise Cloppenburg und Vechta.

 

Das vorrangige Ziel der Förderprogramme ist es, neue Arbeitsplätze zu schaffen und vorhandene zu sichern. Zu diesem Zweck fördern die Landkreise Vorhaben zur Existenzgründung sowie zur Betriebsnachfolge in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind KMU und Existenzgründer:innen, die den Sitz ihres Unternehmens im jeweiligen Landkreis haben oder haben werden.

Wer für die eigene Gründung einen Zuschuss erhalten will, muss drei wesentliche Voraussetzungen erfüllen:

  1. Es darf noch nicht im Haupterwerb gegründet worden sein (bei Existenzgründungen).
  2. Anträge dürfen nicht in einem laufenden Gründungsprozess gestellt werden, sondern müssen vorab beim Landkreis eingehen.
  3. Der oder die Antragstellende muss eine Mindestsumme an förderfähigen Investitionskosten erreichen: Im Landkreis Vechta liegt die Grenze bei 5.000 Euro, im Landkreis Cloppenburg bei 7.500 Euro.

Das Förderprogramm des Landkreises Cloppenburg

„Für die Förderung von KMU und Existenzgründungen arbeiten wir im Landkreis Cloppenburg eng mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zusammen: Die eine Hälfte des Zuschusses kommt aus Mitteln des Landkreises, die andere Hälfte übernimmt die Kommune, in der sich die zu fördernde Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge befindet“, berichtet Ludger Groteschulte, Ansprechpartner für das „Wir investieren hier!“-Förderprogramm des Landkreises Cloppenburg.

In 38 Antragsfällen konnten im Haushaltsjahr 2024 Zuschüsse in Höhe von insgesamt 790.000 Euro als Anteilsfinanzierung zur Projektförderung im KMU–Programm gewährt werden, die zu 50 Prozent von den jeweiligen Standortkommunen kofinanziert wurden. Dabei sind 102 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze entstanden, die mindestens drei Jahre vorgehalten werden müssen. „Wir prüfen nicht die Business-Idee als solche, sondern benötigen als Grundlage für unsere Entscheidung einen Investitions- und Finanzierungsplan, der schon bei der Antragsstellung vorliegen muss“, erklärt Ludger Groteschulte eine der Voraussetzungen, die hier für Antragsstellende gilt. Bei den Anträgen, die er bearbeitet, lässt sich ein deutlicher Trend feststellen: „Antragssteller, die wir bei der Unternehmensnachfolge unterstützen, machen gut zehn Prozent aus. Alle übrigen Anträge werden von Gründerinnen und Gründern gestellt.“

Der Förderzuschuss beider Landkreise kann für Vorhaben aus den Branchen Industrie, Handwerk und Handel sowie aus dem Bau-, Verkehrs-, Dienstleistungs- und Beherbergungsgewerbe beantragt werden. Beim Förderprogramm des Landkreises Cloppenburg werden zudem auch freiberuflich Tätige, zum Beispiel aus dem Gesundheitssektor, gefördert. Für letztere gibt es beim Landkreis Vechta seit 2025 eine gesonderte Förderrichtlinie.

 

Das Förderprogramm des Landkreises Vechta

In der „Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Landkreis Vechta“ – oder kurz: KMU-Richtlinie – konnten im Jahr 2024 30 Betriebe gefördert und dadurch 92 Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden. Die Förderzuschüsse werden dabei vollständig aus Mitteln des Landkreises finanziert und erfolgen in drei Bereichen: Existenzgründungen, Betriebsnachfolgen sowie Betriebserweiterungen, also der erstmalige Erwerb von Immobilieneigentum durch bereits bestehende KMU.

Letzteres machte zwischen Januar 2024 und Oktober 2025 elf Prozent der gestellten Anträge aus. Zweitstärkste Gruppe waren Anträge bei Betriebsnachfolgen mit 21 Prozent. Die übrigen 68 Prozent, und somit die stärkste Gruppe, entfielen auf Anträge von Existenzgründer:innen. „Dabei gliedert sich diese Zahl in zwei Formen von Zuschuss: Bei 57 Prozent der Anträge handelte es sich um einen Investitionskostenzuschuss. Die übrigen elf Prozent haben von uns einen Mietkostenzuschuss erhalten“, erklärt Ulrike Meyer vom Landkreis Vechta. Sie ist dort Ansprechpartnerin für die KMU-Richtlinie sowie das Äquivalent für Förderberechtigte aus dem Gesundheitssektor.

Der Mietkostenzuschuss wird seit 2023 in ausgewählten START:PUNKTEN im Kreisgebiet Vechta gewährt und bietet vor allem für Gründende aus der Kreativbranche eine wertvolle Unterstützung, denn bei ihnen sind häufig keine großen Investitionen nötig. Sie brauchen vielmehr ein professionelles Arbeitsumfeld, in dem sie ihre Selbstständigkeit weiterentwickeln können.

Das vorrangige Ziel der kreiseigenen Förderprogramme: neue Arbeitsplätze schaffen und vorhandene sichern.

Beste Voraussetzungen für Gründungsinteressierte

„Die hohe Nachfrage nach Beratung und Förderung ist herausfordernd und erfreulich zugleich, denn ein Unternehmen zu gründen erfordert immer Mut und Risikobereitschaft“, sagt Ulrike Meyer. „Umso erfreulicher ist, dass diese Eigenschaften viele Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Gründende im Landkreis Vechta auszeichnen und wir sie als Wirtschaftsförderung auf ihrem Weg begleiten können. Das Gründungsgeschehen ist vielfältig und zeichnet unsere Region als starke Gründungsregion aus.“

Durch ihre Förderprogramme tragen die Landkreise Cloppenburg und Vechta entscheidend zur Ansiedlung von Existenzgründungen in der Region bei. Weitere Informationen zu den kreiseigenen Förderprogrammen erhalten Interessierte unter anderem auf den Websites der Landkreise.

Eine Frau an einem Schreibtisch mit einem Laptop

Info

Gründen in den Landkreisen

Förderung im Landkreis Cloppenburg

Ludger Groteschulte, Ansprechpartner für das kreiseigene Förderprogramm „Wir investieren hier!“ des Landkreises Cloppenburg

groteschulte@lkclp.de

Weitere Informationen unter: https://www.lkclp.de/unser-landkre/wirtschaft--gewer/wirtschaftsinformationen/existenzgruendungshilfe

 

Förderung im Landkreis Vechta

Ulrike Meyer, Ansprechpartnerin für die Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Landkreis Vechta

2611@landkreis-vechta.de

Weitere Informationen unter: https://www.landkreis-vechta.de/wirtschaft-und-arbeit/wirtschaftsfoerderung/finanzielle-foerderung.html