Morgenkreis und Meetingräume

Kinderbetreuung im Unternehmen

30.10.2024

Der berufliche Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist oft herausfordernd: für Kinder, Eltern und Arbeitgeber:innen gleichermaßen. Unternehmensnahe Kinderbetreuung kann dabei eine große Erleichterung bedeuten. Und sie ist leichter zu realisieren, als viele denken. Das Kindertagespflegebüro Cloppenburg steht bei der Umsetzung mit Rat und Tat zur Seite.

Vier betriebliche Großtagespflegestellen gibt es bereits im Landkreis Cloppenburg, zwei weitere sind in Gründung. Immer mehr Firmen sehen darin eine Chance, in Zeiten des Fachkräftemangels den Wiedereinstieg zu erleichtern und so Personal zu binden. Im Gegensatz zur Schaffung einer neuen Geschäftssparte betreten die meisten mit der Kinderbetreuung völliges Neuland. Das Kindertagespflegebüro Cloppenburg bietet deshalb Beratung für Unternehmen an. Leiterin Birgit Hannes-Möller gibt im Interview einen Einblick, was es zu berücksichtigen gilt.

Frau Hannes-Möller, „Kita“, „Krippe“, „Großtagespflegestelle“ – worin besteht der Unterschied?

Birgit Hannes-Möller: Krippen und Kindertagesstätten (oder Kindergärten) sind sogenannte Einrichtungen mit Betriebserlaubnis. Dort wird bis zur Einschulung in Gruppen mit 12 bis 25 Kindern (je nach Alter) von pädagogischen Fach- und Assistenzkräften betreut. Die Kindertagespflege hingegen ist eine familiäre Betreuungsart mit dem Schwerpunkt U3. Hier gibt es eine feste Zuordnung von Betreuungskraft und Kind.

Wie ist Kindertagespflege organisiert?

Hannes-Möller: Tagesmütter und -väter mit einer durch das Jugendamt ausgestellten Pflegeerlaubnis betreuen, wenn sie allein tätig sind, in der Regel in ihren Privaträumen bis zu fünf Kinder gleichzeitig. Sie können sich auch zu zweit zu einer sogenannten Großtagespflegestelle zusammenschließen. Das kann in eigenen Räumen oder in externen Räumen sein. Dann betreuen sie bis zu 10 Kinder zeitgleich.

Kindertagespflege hat keine klassischen „Öffnungszeiten“, sondern betreut individuell. Die Familien schließen einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson. In der Regel leisten Eltern ihren Kostenbeitrag an die Wohnortgemeinde oder Stadt, die wiederum das Entgelt für die Betreuung nach geltender Satzung an die Kindertagespflegeperson überweist.  

Wer darf Kinder im Rahmen von Tagespflege betreuen?

Hannes-Möller: Die Erlaubnis ist an die Eignung gebunden. Dafür gibt es klare Vorgaben zur Ausbildung und Qualifikation. Ein möglicher Zugang ist ein mindestens 160-stündiger Zertifikatslehrgang oder eine fachpädagogische Ausbildung. Dazu kommen das pädagogische Konzept, Anforderungen an die die Räumlichkeiten, eine Fachfortbildungspflicht und mehr. Genauere Informationen finden sich dazu auf unserer Website. Wichtig ist mir zu betonen: Eine Tagespflegestelle ist keine „Einrichtung“ im gesetzlichen Sinne, gleichwohl findet hier Betreuung auf einem hohen pädagogischen Niveau statt. Es ist ein kleiner und überschaubarer Rahmen und damit eben familiär– genau das, was Eltern sich gerade für die ganz Kleinen wünschen.

Welche Betreuungsform lässt sich am besten in Unternehmen realisieren?

Hannes-Möller: Das ist eindeutig die Großtagespflegestelle. Sie ist zum einen nicht betriebserlaubnispflichtig, deshalb leichter und schneller einzurichten. Außerdem lässt sie sich auf verschiedene Arten organisieren, im Familienunternehmen ebenso wie in großen Betrieben. Oder als Kooperationsprojekt. Es werden maximal zehn Kinder zeitgleich betreut. Die Tagespflegepersonen arbeiten auf selbständiger Basis in den Räumen der Firma und rechnen direkt mit den Städten und Gemeinden ab. Oder sie werden durch die Firma angestellt und treten ihr Pflegeentgelt an sie ab. Welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben, dazu beraten wir gerne im Gespräch.

Lichtdurchfluteter Raum mit buntem Spielzeug

Praxisbeispiel

Großtagespflegestelle „Energiebündel“

Kletterturm, Rutsche, Matschanlage – das Firmengelände von Elektro Koopmann in Cloppenburg ist seit Anfang 2024 deutlich bunter geworden. Die Kindergroßtagespflegestelle Energiebündel ist nicht zu übersehen. Und zu hören: Der Spielplatz liegt direkt am Meetingraum. Acht Kinder werden derzeit in dem Kooperationsprojekt von Koopmann und der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta betreut. Die Energiebündel werden sogar mit eigenem Speiseplan vom Firmenkoch versorgt. Das Essen bekommt der Nachwuchs in die Räume gebracht. „Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen gehört, dass Kinder und Mitarbeitende getrennte Bereiche haben“, erklärt Mechthild Hoffhaus aus der Personalabteilung der KOOPMANN Gruppe. „Bei der Umsetzung hat uns das Kindertagespflegebüro Cloppenburg beraten. Ich kann Unternehmen nur empfehlen sich für die Planung frühzeitig fachlichen Rat einzuholen.“ Ein glücklicher Zufall: Als die Energiebündel Personal suchten, war dort bekannt, dass zwei Erzieher:innen sich gerade selbstständig machen wollten. Heute sind sie bei der KOOPMANN Gruppe angestellt, die die Kindergroßtagespflegestelle betreibt. „Klar bedeutet so eine Gründung Aufwand. Aber es ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf. Unser Konzept wird super angenommen.“

Weiter Informationen zum Projekt finden sich hier: https://hk-c.de/kindergrosstagespflege-energiebuendel-eroeffnet/

Was kostet es, eine (Groß-)Tagespflegestelle einzurichten?

Hannes-Möller: Ein Betreuungsplatz kostet zunächst einmal lediglich die „Einrichtungskosten“ - also Räume, Einrichtung, Spielmaterial, Miete, Nebenkosten. Wenn die Tagespflegepersonen angestellt arbeiten, entstehen Personalkosten.

Und wenn dann Plätze nicht besetzt werden?

Hannes-Möller: Freie Plätze können jederzeit auch mit Kindern außerhalb des Unternehmens besetzt werden.

Welche Anforderungen werden an die Räume gestellt?

Hannes-Möller: Gar nicht so kompliziert, wie oft gedacht. Der familiäre Charakter bleibt auch bei einer Großtagespflege erhalten. Es reicht zum Beispiel statt eines Mini-WCs auch ein Sitzverkleinerer oder Töpfchen, wie zuhause auch. Wichtig ist, dass die Räume kindgerecht sind. Der Landkreis Cloppenburg hat dazu eigene Qualitätskriterien entwickelt, zu denen wir gerne beraten. Die Räume sollen dem Bewegungs-, Forscher- und Entwicklungsdrang der Kinder in dem jeweiligen Alter gerecht werden. Kurz gesagt: Sie sollen sich wohl fühlen können und sich ungefährdet, entspannt und anregungsreich entwickeln.

Und wie steht es um Sicherheitsaspekte?

Hannes-Möller: Auch die sind gut zu realisieren. Großtagespflegestellen sollen etwa über einen Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher, Rauchmelder und Fluchtwege verfügen und nach Möglichkeit ebenerdig sein. Letzteres ist aber kein Muss. Eine Funktionsküche ist ausreichend, Mahlzeiten müssen gekühlt und erwärmt werden können. Und natürlich muss auch ein separater Ruheraum vorhanden sein. Werden Räume angemietet, die keine Wohnräume sind, braucht es gegebenenfalls eine Baunutzungsänderung.

Wie lange braucht es, eine Großtagespflegestelle zu realisieren?

Hannes-Möller: Das hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Es gibt Firmen, die es innerhalb von drei Monaten geschafft haben. Die größte Hürde ist es, Personal zu finden. Den Fachkräftemangel spüren wir auch. Aber: Vielen Menschen sind die attraktiven Verdienstmöglichkeiten in der Kindertagespflege nicht bekannt. Unser Landkreis hat eine gute Satzung und der Verdienst generiert sich pro Kind und Stunde. Dazu kommen eine steuerfreie Betriebsausgabenpauschale und Versicherungserstattungen.

Alles zusammengefasst heißt das unterm Strich?

Hannes-Möller: Die Zusammenarbeit von selbständigen Tagespflegepersonen in Unternehmensräumen kann für beide Seiten ein Gewinn sein. Die Betreuung muss nicht in den privaten vier Wänden stattfinden, die Eigenständigkeit bleibt. Das Unternehmen profitiert von einem attraktiven Angebot vor Ort, ohne dafür zwingend eigenes Personal einstellen zu müssen. Wir als Fachberatung stehen allen Parteien zur Seite und helfen gerne dabei, die beste Lösung zu finden. Und wer sich jetzt sofort informieren möchte, dem oder der empfehle ich, in unseren Podcast reinzuhören, direkt über unsere Website.

Kontaktdaten

Fachberatung im Landkreis Cloppenburg

Kindertagespflegebüro in Trägerschaft des „Kindertagespflege im Zentrum Cloppenburg e.V.“ (KiZ Cloppenburg e.V.)

Hagenstraße 21
49661 Cloppenburg

info@kindertagespflegebuero-clp.de 

Tel. 04471/1844980

https://ktpb.kindertagespflegebuero-clp.de

Fachberatung im Landkreis Vechta

Im Landkreis Vechta ist die Fachberatung dezentral organisiert. Interessierte Unternehmen wenden sich dazu an ihr örtliches Familienbüro.

Die Kontaktdaten finden sich hier: www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/hilfe-fuer-familien-kinder-und-jugendliche/kindertagesbetreuung/krippenkindergaerten-und-horte/familienbueros.html