Rechtliche Betreuung

Betreuung im Ehrenamt: So geht’s sicher

05.06.2025

Rund 1,3 Millionen Menschen nutzen derzeit eine rechtliche Betreuung, die sie bei der Bewältigung ihrer Angelegenheiten unterstützt. Etwa die Hälfte der Betreuer:innen leistet diese Arbeit beruflich, die restlichen im Ehrenamt – oft für Angehörige oder Bekannte. Doch wie wird aus der Hilfeleistung eine offizielle Betreuung? Welche Aufgaben sind damit verbunden? Und wo gibt es Unterstützung? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Welche Aufgaben haben ehrenamtliche Betreuer:innen?

Ehrenamtliche Betreuer:innen übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe, wenn eine volljährige Person ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Dabei geht es um gezielte Unterstützung in bestimmten Lebensbereichen, die vom Betreuungsgericht festgelegt werden. Zu den typischen Aufgaben zählen etwa die Organisation von Gesundheits- und Pflegeangelegenheiten, das Wahrnehmen von Terminen bei Ärzten oder Behörden sowie das Verwalten finanzieller Belange, wie das Bezahlen von Rechnungen oder das Beantragen von Sozialleistungen. Auch die Wohnsituation kann Teil der Betreuung sein, zum Beispiel wenn es darum geht, einen Umzug zu organisieren oder den Verbleib in der eigenen Wohnung abzusichern.

Wie wird man ehrenamtliche:r Betreuer:in?

Manchmal wächst man nebenbei ins Ehrenamt hinein, wenn Angehörige oder Bekannte immer mehr Unterstützung benötigen. Dann kann man sich ans örtliche Betreuungsgericht wenden, um die Aufgaben auch rechtlich absichern zu lassen. Vorbereitende Schulungen oder Begleitungen durch Betreuungsvereine sind dabei sehr zu empfehlen.

Wer sich vorstellen kann, für eine fremde Person die ehrenamtliche Betreuungsaufgaben zu übernehmen, wendet sich in der Regel an die örtliche Betreuungsbehörde, einen Betreuungsverein oder das Betreuungsgericht. Dort erhält man Informationen über die Aufgabe, die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen. Interessierte können sich auch freiwillig bei einem Betreuungsverein melden, der sie berät, schult und auf die Aufgabe vorbereitet. Wenn das Betreuungsgericht eine ehrenamtliche Betreuung zu vergeben hat, prüft es, ob die Person geeignet ist, und bestellt sie offiziell per Beschluss. Meistens erfolgt vorher ein persönliches Gespräch, um die Erwartungen zu klären.

Welche Rechte haben Betreuer:innen?

Ehrenamtliche Betreuer:innen haben das Recht, die betreute Person in den vom Gericht festgelegten Aufgaben rechtlich zu vertreten, zum Beispiel gegenüber Behörden, Banken oder Pflegeeinrichtungen. Sie dürfen notwendige Auskünfte einholen, Entscheidungen treffen und Verträge abschließen, soweit es für die Betreuung erforderlich ist. Außerdem haben sie Anspruch auf Beratung durch Betreuungsvereine oder die Betreuungsbehörde und können sich bei Unsicherheiten an das Gericht wenden. Für ihren persönlichen Aufwand steht ihnen in der Regel eine jährliche Aufwandsentschädigung zu. Wichtig ist, dass sie ihre Aufgaben freiwillig übernehmen und die Betreuung jederzeit zurückgeben können, wenn sie sie nicht mehr weiterführen möchten.

Welche Rechte hat die zu betreuende Person?

Auch mit einer rechtlichen Betreuung behält die betreute Person das Recht, ihr Leben nach eigenen Wünschen zu gestalten. Sie muss über wichtige Entscheidungen informiert und in diese einbezogen werden. Ihr Wille hat Vorrang, solange ihr Wohl dabei nicht gefährdet ist. Außerdem darf sie mitbestimmen, wer sie betreut, und sich beim Gericht beschweren, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlt. Die Betreuung soll helfen, nicht bevormunden – die Selbstbestimmung bleibt im Mittelpunkt.

Welche Aufgaben fallen nicht in den Aufgabenbereich von Betreuer:innen?

Ehrenamtliche Betreuer:innen übernehmen ausschließlich Aufgaben im rechtlichen Bereich und sind damit nicht für die praktische Unterstützung im Alltag zuständig. Tätigkeiten wie das Reinigen der Wohnung, das Zubereiten von Mahlzeiten, das Einkaufen von Lebensmitteln, die Pflege der betreuten Person oder das Begleiten zu Freizeitaktivitäten fallen ausdrücklich nicht in ihren Aufgabenbereich. Ebenso wenig sind sie verpflichtet, Fahrdienste zu übernehmen oder rund um die Uhr erreichbar zu sein. Vielmehr ist es ihre Aufgabe, die notwendigen rechtlichen Entscheidungen zu treffen und bei Bedarf professionelle Hilfe, soziale Dienste oder pflegerische Unterstützung zu organisieren. Sie sind damit rechtliche Vertreter:innen, aber keine Alltagshelfer:innen oder Pflegekräfte.

Was muss beachtet werden, wenn auch inoffizielle Aufgaben übernommen werden?

Wenn ehrenamtliche Betreuer:innen über ihre rechtlichen Aufgaben hinaus auch praktische Unterstützung leisten möchten, wie zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt oder bei der Begleitung zu Terminen, ist das grundsätzlich erlaubt. Allerdings gehört diese Art von Hilfe nicht zu den offiziellen Aufgaben der rechtlichen Betreuung, sondern wird rein privat und freiwillig übernommen. Es handelt sich dabei um eine persönliche Unterstützung, die nicht vom Gericht verlangt wird und auch nicht unter den Schutz oder die Haftung der Betreuung fällt.

Es ist aber grundsätzlich möglich diese Alltagshilfen über Nachbarschaftshilfen, soziale Dienste oder Freiwilligenagenturen offiziell als Ehrenamt anzumelden und auszuführen. Dort ist man in der Regel versichert und erhält auf Wunsch einen Ehrenamtsnachweis. Wichtig ist, diese freiwilligen Hilfen klar von der rechtlichen Betreuung zu trennen, da es sich um zwei unterschiedliche Ehrenämter handelt.

Welche Anlaufstellen zur Unterstützung gibt es im Oldenburger Münsterland für Betreuer:innen?

Landkreis Vechta:
Betreuungsstelle im Amt für Soziales und Integration
Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Tel.: 04441 898 20 -33 / -72 /-31 /-32
www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/betreuungsstelle.html

Landkreis Cloppenburg:
Betreuungsverein Cloppenburg e.V.
Osterstraße 3, 49661 Cloppenburg
Tel.: 04471 9130 -0
www.betreuungsverein-cloppenburg.de