Hilfe fürs Medizinstudium

Stipendien aus der Region

11.06.2025
Autor: Claus Spitzer-Ewersmann

Damit die hausärztliche Versorgung auch gewährleistet bleibt, fördern die Landkreise Cloppenburg und Vechta Medizinstudierende, die sich bereits im Studium zu einer späteren Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt in der Region entschließen.

LANDKREIS CLOPPENBURG

Jährlich werden bis zu sieben Stipendien vergeben. Die monatliche Zuwendung soll es Studierenden ermöglichen, sich intensiv aufs Studium und einen schnellen und erfolgreichen Abschluss zu konzentrieren. Der LK Cloppenburg prüft die Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums und lädt bei Bedarf geeignete Bewerberinnen und Bewerber zum Auswahlgespräch ein. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.

Wer kann sich um ein Stipendium bewerben?

Ein Stipendium kann Studierenden gewährt werden, wenn sie

  1. vorzugsweise aus dem LK Cloppenburg stammen oder eine enge Verbindung zum Landkreis besteht bzw. während des Studiums aufgebaut wird,
  2. an einer deutschen oder anderen Hochschule, deren Abschluss ohne weitere Bedingungen zur Approbation als Ärztin bzw. Arzt in Deutschland berechtigt, für ein Studium der Humanmedizin eingeschrieben sind,
  3. uneingeschränkt in Deutschland leben und arbeiten dürfen und
  4. eine Verpflichtungserklärung zur vertragsärztlichen Tätigkeit im LK Cloppenburg für mindestens fünf Jahre abgeben.

Für welchen Förderzeitraum ist das Stipendium vorgesehen?

Das Stipendium wird vom ersten Semester des Bewilligungszeitraumes längstens bis zum Ende der Regelstudienzeit von zwölf Semestern und drei Monaten gewährt.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Studierende erhalten monatlich einen Betrag von 500 EUR (bei Verpflichtung über fünf Jahre).

Wo und wie kann man sich für ein Stipendium bewerben?

Studierende können sich schriftlich bei der Gesundheitsregion des LK Cloppenburg bewerben. Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

  • Antragsschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Motivationsschreiben,
  • Kopie des Personalausweises,
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife,
  • Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung einer Universität, deren Abschluss die Approbation in Deutschland zulässt, sowie
  • bei schon bestandenem Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses.

Die Beantragung und/oder Inanspruchnahme anderer Fördermittel (ausgenommen BAföG-Leistungen) ist zur Vermeidung einer Doppelförderung dem LK Cloppenburg schriftlich anzuzeigen. Das gilt auch, wenn andere Fördermittel während des Bezugs des Stipendiums in Anspruch genommen oder beantragt werden.

Welche Pflichten sind während des Förderzeitraums mit der Annahme des Stipendiums verbunden?

  1. Studierende verpflichten sich, das Studium so zu betreiben, dass die Prüfungen in der Regelstudienzeit abgelegt werden können. Unterbrechungen (etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit) werden auf Antrag berücksichtigt.
  2. Studierende haben zu Semesterbeginn eine Immatrikulationsbescheinigung (im Original) beim LK Cloppenburg und nach jedem Semester unaufgefordert die Nachweise über erbrachte Studienleistungen vorzulegen.
  3. Zeiten des Auslandsstudiums, Mutterschutzes, von Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit sind dem LK Cloppenburg unverzüglich anzuzeigen, wenn sie zu einer Unterbrechung oder Verlängerung des Studiums von mehr als drei Monaten führen.
  4. Studierende sind verpflichtet, das Bestehen des ersten sowie zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung durch eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses nachzuweisen. Das Nichtbestehen ist dem LK Cloppenburg unverzüglich anzuzeigen, ebenso und unter Angabe von Gründen die Nichtteilnahme.
  5. Studierende bzw. in Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift dem LK Cloppenburg unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für den Abbruch oder Wechsel des Studiengangs oder den Abbruch der Weiterbildung.

Welche Pflichten bestehen nach Ablauf der Förderung?

  1. Studierende verpflichten sich, unmittelbar nach Erlangung der Approbation eine fachärztliche Weiterbildung zu absolvieren, die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt.
  2. In der Weiterbildung befindliche Ärztinnen bzw. Ärzte verpflichten sich, während der Facharztweiterbildung dem LK Cloppenburg jährlich nachzuweisen, dass das Weiterbildungsverhältnis weiterhin besteht.
  3. Nach Bestehen der Prüfung ist dem LK Cloppenburg eine beglaubigte Kopie der Anerkennungsurkunde vorzulegen. Eine Nichtzulassung zur Prüfung bzw. eine Verlängerung der Weiterbildungszeit ist dem LK Cloppenburg anzuzeigen.
  4. Studierende verpflichten sich, binnen eines Jahres nach Abschluss der Facharztweiterbildung als Fachärztin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin im LK Cloppenburg für insgesamt fünf Jahre an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.

Wann muss das Stipendium zurückgezahlt werden?

Das Stipendium muss zurückgezahlt werden, sobald Studierende

  1. das Studium der Humanmedizin vorzeitig abbrechen,
  2. vom Medizinstudium ausgeschlossen werden,
  3. sich nicht für die Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin entscheiden oder
  4. die vertragsärztliche Tätigkeit nicht binnen eines Jahres nach absolvierter Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin im LK Cloppenburg aufnehmen.

Sollte die vertragsärztliche Tätigkeit im LK Cloppenburg vor Ablauf der Verpflichtung beendet werden, ist das Stipendium anteilig zurückzuzahlen.

Kontaktdaten

Gesundheitsregion Cloppenburg
Christoph Essing
Tel. 04471 15237
essing@lkclp.de 

LANDKREIS VECHTA

Um dem Mangel an qualifizierten Medizinerinnen und Medizinern zu begegnen, kooperiert die Schwester Euthymia Stiftung zur Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses mit der Karls-Universität Prag. Durch Stipendien soll interessierten jungen Erwachsenen aus der Region die Möglichkeit geboten werden, ein Medizinstudium in der tschechischen Hauptstadt zu absolvieren. Dabei besteht die Option, die praktischen Anteile an den vier Krankenhäusern der Stiftung zu erbringen.

Unter welchen Bedingungen kann ein Stipendium beantragt werden?

Wichtigste Voraussetzung ist der bestandene Aufnahmetest in der Ersten oder Zweiten Fakultät der Karls-Universität. Um teilzunehmen, ist es erforderlich, sich online für den Medizinstudiengang in Prag zu bewerben und die Anmeldegebühr zu bezahlen. Den Bewerbungen müssen ein Motivationsschreiben und das Abiturzeugnis beigefügt werden. Die Anmeldezeit für den Test beginnt Anfang Dezember und endet am 30. April.

Wie sehen die Aufnahmeprüfungen aus?

Aufnahmeprüfungen finden an festgelegten Terminen und auf Englisch statt. Der Wissenstest in Form von Multiple-Choice-Fragen wird in Präsenz durchgeführt und besteht aus drei Teilen: Biologie, Chemie und Physik. Die Einladung zur mündlichen Prüfung in der Ersten Fakultät erfolgt nach Bestehen des schriftlichen Teils. Eingeladen wird, wer die geforderte Mindestpunktzahl aus Motivationsschreiben und schriftlicher Prüfung erreicht hat. Das Interview der Zweiten Fakultät findet nach der schriftlichen Prüfung am selben Tag in Vechta statt. Von Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, ihr Interesse am Studienfach und ihre Fähigkeit zur Diskussion medizinischer Themen unter Beweis zu stellen und in der Lage zu sein, ihre Meinung zu verteidigen.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Das Stipendium der Schwester Euthymia Stiftung für ein Medizinstudium an der Karls-Universität Prag deckt die Studiengebühren vollends ab. Je nach Fakultät liegen sie zwischen 16.610 EUR (2. Fakultät) und 24.250 EUR (1. Fakultät). Die Stiftung zahlt die Gebühren direkt an die Karls-Universität.

Wie läuft der Bewerbungsprozess auf das Stipendium der Schwester Euthymia Stiftung ab?

Für das Auswahlverfahren ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen, das aus einem Pflegepraktikum, der schriftlichen Bewerbung und einem persönlichen Kennenlernen besteht.

Was sollte das Bewerbungsschreiben enthalten?

Zum Schreiben gehören ein ausführlicher Lebenslauf mit Auflistung der Sprachkenntnisse sowie ein Passfoto. Zudem ist ein Motivationsschreiben erwünscht, das u.a. Antworten auf folgende Fragen liefern soll:

  1. Welche medizinischen Erfahrungen habe ich?
  2. Was fasziniert mich an der Medizin?
  3. Warum benötige ich ein Stipendium?
  4. Was spricht dafür, dass ich später in der Region ärztlich tätig werde?

Welche Verpflichtungen gehen Stipendiaten ein?

Das Stipendium ist an ein Ausbildungsdienstverhältnis geknüpft. Wer sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat, verpflichtet sich, für eine Dauer von vier Jahren als Assistenzärztin oder -arzt in Weiterbildung in den Krankenhäusern der Schwester Euthymia Stiftung tätig zu sein.

Kontaktdaten

Schwester Euthymia Stiftung
Ulrich Pelster
Tel. 0175 772 7204
MedizinstudiumPrag@ses-stiftung.de